Wie die Bundesregierung Kinderpornografie bekämpfen will – eine Erklärung für technische Laien

Sehr viele Menschen wohnen auf dieser Welt, viele gute, einige schlechte und sehr wenige ganz schlechte. Damit man den Weg zu all diesen Menschen finden kann, gibt es Stadtpläne, Straßenkarten und neuerdings Navigationsgeräte. In neueren Autos werden die Navis bereits vom Hersteller des Fahrzeugs eingebaut.

Die Bundesregierung will nun etwas zur Verbesserung dieser Welt beitragen. Statt jedoch die sehr wenigen ganz schlechten Menschen durch die Polizei verhaften zu lassen, geht sie einen anderen Weg. Sie hat beschlossen, die größten in Deutschland ansässigen Hersteller von Stadtplänen, Straßenkarten und Navigationsgeräten dazu zu zwingen, teilweise falsche Informationen an den Autofahrer auszugeben. Nämlich dann, wenn dieser nach einer Adresse eines ganz schlechten Menschen sucht.

Die Liste der angeblich ganz schlechten Menschen soll streng geheim sein und täglich aktualisiert werden.

Folgt nun der Autofahrer z.b. dem Hinweis seines (vom Fahrzeughersteller eingebauten) Navigationsgerätes, landet er nicht etwa vor dem Wohnhaus des ganz schlechten Menschen sondern vor einem einsamen, verschlossenem Tor. Und an dem Tor baumelt ein großes Stoppschild, was dem Autofahrer sagt, dass er gerade versucht hat, etwas Verbotenes zu tun.

Vor wenigen Tagen kam übrigens jemand in der Regierung auf die Idee, dass das verschlossene Tor nicht einsam sein muss. Man sollte besser einen Polizisten neben das Tor stellen, der alle Fahrzeuge fotografiert, die vor dem Tor zum stehen kommen.

Die geplanten Maßnahmen der Regierung kommen bei einem großen Teil der Bevölkerung sehr gut an, denn

  • es kann doch niemand etwas dagegen haben, wenn die ganz schlechten Menschen Ihre Verbrechen nicht mehr zu Geld machen können, weil die schlechten Menschen sie nicht mehr finden, oder?
  • Es kann doch niemand etwas dagegen haben, dass gute Menschen vor dem versehentlichen Besuch (ins Navi Müllerstraße statt Meierstraße eingegeben) eines ganz schlechten Menschen geschützt werden. Denn dort könnten Sie ganz schnell auch schlecht werden.

Ein kleiner Teil der Bevölkerung sieht dies jedoch ganz anders. Überwiegend sind das Leute, die sich mit Landkarten, Navis oder auch der Bekämpfung ganz schlechter Menschen gut auskennen. Deren Argumente sind:

  • Warum zieht man die ganz schlechten Menschen nicht aus dem Verkehr, wenn deren Adressen bekannt sind?
  • Wie groß wäre der Schaden, wenn die streng geheime Liste wie zu erwarten doch irgendwie öffentlich wird?
  • Was will man dagegen tun, dass all die guten Menschen, die zusammen mit einen ganz schlechten Menschen im gleichen Block wohnen, nicht mehr gefunden werden können?
  • Wie will man die schlechten Menschen daran hindern, sich andere Karten oder Navis zu besorgen, die korrekte Informationen enthalten?
  • Wie bekämpft man die Mehrheit der ganz schlechten Menschen, deren Adressen in keiner Karte und keinem Navi zu finden sind?
  • Wie will man die ganz schlechten Menschen daran hindern, selbst zu prüfen, ob Ihre Adresse bereits manipuliert wird und im Fall des Falles umzuziehen?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass neben Adressen ganz schlechter Menschen nicht auch solche von schlechten oder gar guten manipuliert werden?
  • Was passiert mit den Fotos am Tor mit dem Schild, also auch mit den Fotos guter Menschen, die ihr Navi falsch bedient haben?
  • Wie geht es mit der Bekämpfung der ganz schlechten Menschen weiter, nachdem das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz wegen offensichtlicher Grundgesetzwidrigkeit kassiert haben wird?

Nun haben wir aber ein Superwahljahr, und in solchen Jahren ist einigen Politikern die Auseinandersetzung mit sachlichen Argumenten nicht so wichtig. Viel wichtiger ist ihnen, dass die geplanten Maßnahmen – ob nun sinnvoll oder nicht – bei einen großen Teil der Bevölkerung gut ankommen.

Mein Aufruf an Sie: Zeigen Sie diesen Politikern, dass das nicht akzeptabel ist. Zeichnen Sie die Petition gegen dieses wirkungslose und gefährliche Vorhaben.

Ralph Lehmann * IT-Service

Superwahljahr 2009: Einen haben wir noch: Paintball verbieten!

Einzelheiten zur geplanten Regelung und Äußerungen von Kritikern gibt’s – Überraschung! – auf Spiegel Online, außerdem ist das geplante Gesetz Thema bei ARD & Co.

Dort äußerte sich u.a. der Herr Wiefelspütz derart, dass Paintball „zu lebensnah“ sei. So lerne man das Töten!

Ja super, Herr Wiefelspütz, aber was ist z.B. mit Fechten? Fechten muss SOFORT verboten werden, schließlich sticht man bei diesem Sport mit Nachbildungen tödlicher Waffen aufeinander ein. Gar nicht zu reden vom Schachspiel, Schach ist bekanntlich eine Kriegssimulation und muss SOFORT verboten werden!!!

Ralph Lehmann * IT-Service

Bislang erfolgreichste E-Petition gegen wirkungslose Stoppseiten zur Bekämpfung von Kinderpornografie

Mehr als 50.000 Bürger haben sich bisher mit Name und Adresse registriert und protestiert – beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Internet. Innerhalb von nur vier Tagen. Damit ist diese Petition die bislang erfolgreichste überhaupt, und das zurecht.

Denn das geplante Gesetz ist

  • wirkungslos, was die angeblichen Ziele betrifft,
  • anfällig gegen Missbrauch durch zahlreiche Interessengruppen (Musikindustrie, Politik, etc.)

Sollten Sie noch nicht mitgezeichnet haben, können Sie das hier nachholen.

Ralph Lehmann * IT-Service

Bayern und Baden-Württemberg fordern härteres Vorgehen gegen „Killerspiele“

Problem: Die Sache mit der Stoppschild-Aktion zum Kampf gegen Kinderpornografie gestaltet sich schwieriger als erwartet. Zum einen mauern einige der großen Provider noch immer, zum anderen wird sich auch diese Geschichte wahrscheinlich spätestens beim Bundesverfassungsgericht als unzulässig erweisen. Leider ist aber das Superwahljahr 2009 noch immer nicht vorbei, im Gegenteil, die Europawahl rückt unaufhaltsam näher und insbesondere die CSU hat so ihre Probleme.

Glücklicherweise hat man im Süden der Republik aber noch ein Ass im Ärmel – das Killerspielverbot. Hat sich bisher immer bewährt. Könnte man mal wieder bringen!!

Nachsatz: I.d.R. sollte man darauf verzichten, auf Beiträge aus dem Heise Forum zu verweisen, im aktuellen Fall mache ich eine Ausnahme. Folgender Beitrag liefert Wahlkampfmunition für die Bundesländer im hohen Norden, ein weiterer verweist auf einen veröffentlichten Leserbrief an das Spielemagazin Maniac.

Leider ist der zweite Beitrag für den Wahlkampf völlig ungeeignet, da er völlig der nötigen Polemik entbehrt.

Ralph Lehmann * IT-Service

Google Adwords – die neue Oberfläche (beta)

steht nach langer Wartezeit nun endlich auch mir zum Testen zur Verfügung. Allerdings habe ich nach einem kurzen Rundgang unverzüglich beschlossen, vorerst dauerhaft zur  alten Oberfläche zurückzukehren. Die neue Version ist noch eine riesige Baustelle, also eigentlich ALPHA, denn zahlreiche Features wie z.B. Verwaltung von Positionsgeboten oder Bearbeitung von Displayanzeigen sind noch nicht eingebaut.

Zugegeben: Die neue Oberfäche sieht gut aus und das Konzept macht einen angenehmen Eindruck, allerdings ist sie derzeit für Firmen, die mehr als die Grundfunktion „Standard-Textanzeige im Google Suchnetzwerk“ wollen, schlicht unbenutzbar.

Ralph Lehmann * IT-Services

AdWords Probleme durch Google Suggests und der Lösungsvorschlag vom Support

Zahlreiche Anzeigenkunden von Google registrieren seit Anfang April regelrechte Einbrüche bei ihren Anzeigenimpressionen und Klicks. Was ist passiert? Es liegt die Vermutung nahe, dass Google Suggests die Ursache dafür ist.

Google unterbreitet dem Benutzer seiner Suchmaschine standardmäßig Vorschläge, die das eigentlich eingetippte Suchwort erweitern und präzisieren sollen. Eigentlich eine tolle Sache. Leider aber verdecken diese Vorschläge die [Google-Suche] Schaltfläche. Insbesondere ungeübte Benutzer werden dadurch daran gehindert, nach den von ihnen ursprünglich eingegebenen Begriffen zu suchen.

Was bedeutet das für den AdWords-Kunden? Die im Konto hinterlegten Keywords passen auf einmal nicht mehr zu den Suchbegriffen. Sie sind zu allgemein. Ärgerlich.

Was also tun? Am Besten die Liste der Suchbegriffe im AdWords Konto entsprechend erweitern! Das allerdings ist gar nicht so einfach, denn in der AdWords Kampagnen-Verwaltung gibt es offensichtlich keine Schnittstelle zu Suggests.

Letzter Ausweg in meinem Fall: Nachricht an den AdWords-Support. Dort hat man allerdings erst einmal Schwierigkeiten, das Problem zu verstehen. Ein Screenshot der Google-Suche mit einem meiner Keywords und der erneute Hinweis auf die dramatisch gefallenen Impressionen sind letztendlich wirksam. Meine Botschaft kommt an: (Nicht nur) ich brauche ein Werkzeug, um die automatischen Suchvorschläge für wichtige Keywords zu sammeln und zu verarbeiten.

Nächster Tag, Nachricht vom Support: Es gibt kein solches Tool, ich möge zur Erzeugung weiterer Keywords bitte … und dann folgen die üblichen, für Anfänger gedachten Textbausteine, die den Support erst bezahlbar machen sollen.

Übernächster Tag: Nachricht an den Support, dass es mir nicht um die Erzeugung irgend welcher Keywords geht, sondern dass ich genau die Keywords, die Suggests vorschlägt, in meine Kampagnen einfügen möchte.

Antwort (wörtliches Zitat):
„Es hat sichherausgestellt, dass Sie die weiteren Keyword-Vorschläge bei der Eingabe eines Begriffs auf Google-Suche abschreiben sollten, wenn Sie diese in IhrAdWords-Konto einfügen möchten. Denn diese Vorschläge sind dynamisch generiert und können nicht kopiert werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.“

Zuviel des Dankes. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. 🙁

Ralph Lehmann – IT-Service

Joachim Herrmann (CSU), die Tötungstrainingssoftware oder der 1. April im Superwahljahr 2009

Der 1. April ist Geschichte, das Superwahljahr dagegen nicht. So gesehen hat der bajovarische Innenminister wahrscheinlich voll ins Schwarze getroffen, als er die so genannten Killerspiele auf eine Stufe mit Drogen oder Kinderpornografie stellte. Und darüber hinaus von wissenschaftlich klar erwiesenen Zusammenhängen zwischen Gewaltbereitschaft und „derartigen Spielen“ sprach.

Nachzulesen sind diese unerträglichen Äußerungen unter anderem auf Heise, passende und unpassende Kommentare sowie ergänzende Links (auch Verweise genannt) gibt’s reichlich.

Ralph Lehmann * IT-Service

TeamViewer im Unternehmensnetzwerk – Probleme mit Richtlinien für Softwareeinschränkung

Vor einigen Tagen habe ich mir mal wieder einige der derzeit verfügbaren Programme für die Unterstützung von Kunden via Internet (oder auch Remote Support genannt) angesehen. Und ich habe mich beinahe schon entschlossen, eine dieser Lösungen zu erwerben: TeamViewer Bevor ich jedoch die knapp 500 Euro (netto) für diese Software ausgebe, sind natürlich diverse Tests fällig, und einen davon habe ich heute durchgeführt.

Konkret getestet habe ich:

  1. wie gut sich das so genannte Quick Support Modul, welches von den Kunden eines IT-Dienstleisters kostenlos verwendet werden darf, in dessen Unternehmensnetzwerk verteilen lässt,
  2. wie gut ein durchschnittlich geübter Benutzer mit der Bedienung dieses Moduls zurecht kommt und
  3. ob beim Start des Moduls durch den Benutzer Probleme zu erwarten sind.

Hinsichtlich der Punkte 1. und 2. gibt es nicht viel Dramatisches zu sagen: Die Verteilung lässt sich über ein Startscript lösen, da das Modul nicht installiert werden muss und keine Administratorrechte benötigt. Die Bedienung des Moduls selbst ist in wenigen Minuten erklärt. Daumen hoch!

Also alles im grünen Bereich? Nun ja –  fast … 😉

Kommen wir also zum 3. Punkt.

Es gibt in einem Windows-Netzwerk nämlich oft die so genannten „Richtlinien für Softwareeinschränkung“, unter Fachleuten besser bekannt als „Software Restriction Policies“. Über diese werden in Unternehmen gewöhnlich unliebsame Gäste wie Viren, Griechen (besser bekannt als Trojanische Pferde) usw. wirksam und völlig ohne Virenscanner ferngehalten. Diese Richtlinien müssen allerdings für den erfolgreichen Start des Quick Support Moduls angepasst werden, falls das Modul nicht von den bereits konfigurierten Ausnahmen erfasst wird.

Sollte eigentlich kein Problem sein: Modul (beim Systemstart scriptbasiert nach %ALLUSERSPROFILE%\Desktop kopiert)  zur Liste der Ausnahmen hinzufügen. Gut gedacht – reicht aber nicht. Der Benutzer darf das Programm jetzt zwar ausführen, der eigentliche Clientdialog erscheint allerdings nicht auf dem Bildschirm. Es erscheint auch keine Fehlermeldung.

Was nun?

Ein Blick in die Ereignisanzeige offenbart Folgendes: „Der Zugriff auf „C:\Dokumente und Einstellungen\$Benutzername\Desktop\..\temp\TeamViewer\Version4\TeamViewer_.exe“ wurde vom Administrator durch die Standardrichtlinienstufe für Softwareeinschränkungen eingeschränkt.

Na dann, alles klar! Die Anwendung wird nicht etwa direkt ausgeführt, viel mehr wird das eigentliche Programm entpackt und dieses nachfolgend gestartet.

Eine zweite Ausnahme muss deshab passend formuliert werden. (BTW: Hätte auch in der Dokumentation zum Modul stehen können. Dem ist allerdings leider nicht so. 🙁 )

Nach Konfiguration der Ausnahme im GPO und Ausführung von „gpupdate“ auf dem Client sollte nun aber alles funktionieren, oder? Leider nicht wirklich. Es gibt noch immer keine Fehlermeldung, aber das auch von ungeübten Kunden problemlos bedienbare Quick Service Modul startet noch immer nicht.

Was nun? Das kann doch nicht wahr sein!

Ein weiterer Blick in die Ereignisanzeige offenbart auf den ersten Blick, dass nach wie vor die gleiche ausführbare Datei wie vor der Korrektur das Problem verursacht. Wirklich? Eigentlich kann das nicht sein. Eine passende Ausnahme wurde doch konfiguriert!

Die Lösung (Ich nehme einfach mal Ostern vorweg, also erst suchen, dann weiter lesen … 😉 ) – liefert ein erneuter Aufruf der Ereignisanzeige.

Hier steht: „Der Zugriff auf „C:\Dokumente und Einstellungen\$Benutzername\Desktop\..\temp\TeamViewer\Version4\TeamViewer.exe“ wurde vom Administrator durch die Standardrichtlinienstufe für Softwareeinschränkungen eingeschränkt.“

Kennen wir schon, aber was ist das Problem? Frohe Ostern!

Falls Sie keine Lust auf die Suche nach raffiniert verstecken Ostereiern haben sollten – schreiben Sie mir ein Mail. Oder – noch besser – schreiben Sie ein Mail an die TeamViewer GmbH, dass die Dokumentation zum Programm dringend sachdienlicher Hinweise bedarf.

Ralph Lehmann * IT-Service

P.S.: Heute ist zwar der 01.04.2009, aber damit wirklich niemand auf den Gedanken kommt, ich wolle ihn „in den April schicken“, habe ich das Posting auf den 02.04. vordatiert.

Ich habe Sie/Dich gesucht, aber nicht gefunden …

… so lautet eine oft geäußerte Beschwerde von Interessenten, aber auch von Freunden und Bekannten. Wie kann das sein? Wieso werde ich, also einer, der quasi mit dem Internet verheiratet ist, nicht gefunden?

Die Antwort ist banal, trivial, suboptimal: Mein Name lautet nicht „Ralf Lehmann“ sondern „Ralph Lehmann„. Und ich will mich jetzt nicht darüber beklagen, dass selbst Menschen, die mir ziemlich nahe stehen, das immer noch nicht verinnerlicht haben.

Allerdings würde ja auch niemand auf die Idee kommen, sich darüber zu beschweren, dass er meine Nummer im Telefonbuch unter „Ralf Lehmann“ nicht findet. Offensichtlich aber ist das beim Medium Internet ein wenig anders.

Resignierend stelle ich also fest, dass es wohl das Beste wäre, die Google Maschine darüber zu informieren, dass man bei Eingabe des Suchbegriffs „Ralf Lehmann“ eben auf meiner Website zu landen hat. Natürlich verstößt das gegen die Richtlinien, aber was bleibt mir anderes übrig, wenn selbst meine Freunde mit dem Suchbegriff „Ralf Lehmann“ nach mir suchen?

So, genug gespammt! 😉

Ralf Lehmann * IT-Sicherheitsanalyse + Beratung

Nachtrag: Mein Provider macht gerade ein Aktionsangebot, EU-Domains zum Dumpingpreis! Also habe ich mal für ein Jahr ralf-lehmann.eu registriert, vielleicht hilft’s ja.

ARD-Bericht über neue Studie von Christian Pfeiffer

Am gestrigen Dienstag stellte der allseits beliebte Herr Pfeiffer aus Niedersachsen eine neue Studie über das Verhalten von Jugendlichen vor. Thema dieser Studie war u.a. das Suchtpotential von Spielen wie „World of Warcraft“, die derzeit zum Verkauf an Personen ab 12 Jahren freigegeben sind.

Das Land Niedersachsen reagierte umgehend: Man überlegt, die Altersfreigabe dieser Spiele von 12 auf 18 Jahre heraufzusetzen. Ja, nur in Niedersachsen. Ja, dümmer geht’s nimmer, aber ich schweife ab …

Heute früh nun berichtete das ARD-Morgenmagazin über die Studie und die Pläne Niedersachsens. Allerdings enthält das Thema allein für den verantwortlichen Redakteur offensichtlich nicht über ausreichend Hysterie-Potential. Was also tun?

Richtig, da war doch noch was: Killerspiele! Das ist die Lösung!

Also blendet man flugs Sequenzen aus dem Killerspiel Counter Strike (USK 16) ein, in dem man angeblich für’s Töten belohnt wird. (Rhetorische Frage an die Journalie: Wann schaut sich eigentlich mal jemand von Euch dieses Spiel wirklich an oder fragt sich wenigstens, wie dieses zu seiner Altersfreigabe kommen konnte? Blöde Frage, stimmt …)

Dann schickt man zwei jugendliche Testkäufer (16 und 17) in ein Warenhaus, wo diese problemlos ein anderes Spiel ohne Altersfreigabe erwerben können. Schließlich gibt’s noch Statements von Niedersachsens Sozialministerin und einem c’t Redakteur zum Thema Killerspiele.

Was aber hat das alles mit der Studie über das Suchpotential von Computerspielen (freigegeben ab 12 Jahren) des allseits beliebten Herrn Pfeiffer zu tun? Richtig – nichts. Danke, ARD, dass Du mal wieder Deinem Bildungsauftrag gegenüber der Bevölkerung in so außerordentilicher Art und Weise nachgekommen bist.

Ralph Lehmann * IT-Service