AdWords Probleme durch Google Suggests und der Lösungsvorschlag vom Support

Zahlreiche Anzeigenkunden von Google registrieren seit Anfang April regelrechte Einbrüche bei ihren Anzeigenimpressionen und Klicks. Was ist passiert? Es liegt die Vermutung nahe, dass Google Suggests die Ursache dafür ist.

Google unterbreitet dem Benutzer seiner Suchmaschine standardmäßig Vorschläge, die das eigentlich eingetippte Suchwort erweitern und präzisieren sollen. Eigentlich eine tolle Sache. Leider aber verdecken diese Vorschläge die [Google-Suche] Schaltfläche. Insbesondere ungeübte Benutzer werden dadurch daran gehindert, nach den von ihnen ursprünglich eingegebenen Begriffen zu suchen.

Was bedeutet das für den AdWords-Kunden? Die im Konto hinterlegten Keywords passen auf einmal nicht mehr zu den Suchbegriffen. Sie sind zu allgemein. Ärgerlich.

Was also tun? Am Besten die Liste der Suchbegriffe im AdWords Konto entsprechend erweitern! Das allerdings ist gar nicht so einfach, denn in der AdWords Kampagnen-Verwaltung gibt es offensichtlich keine Schnittstelle zu Suggests.

Letzter Ausweg in meinem Fall: Nachricht an den AdWords-Support. Dort hat man allerdings erst einmal Schwierigkeiten, das Problem zu verstehen. Ein Screenshot der Google-Suche mit einem meiner Keywords und der erneute Hinweis auf die dramatisch gefallenen Impressionen sind letztendlich wirksam. Meine Botschaft kommt an: (Nicht nur) ich brauche ein Werkzeug, um die automatischen Suchvorschläge für wichtige Keywords zu sammeln und zu verarbeiten.

Nächster Tag, Nachricht vom Support: Es gibt kein solches Tool, ich möge zur Erzeugung weiterer Keywords bitte … und dann folgen die üblichen, für Anfänger gedachten Textbausteine, die den Support erst bezahlbar machen sollen.

Übernächster Tag: Nachricht an den Support, dass es mir nicht um die Erzeugung irgend welcher Keywords geht, sondern dass ich genau die Keywords, die Suggests vorschlägt, in meine Kampagnen einfügen möchte.

Antwort (wörtliches Zitat):
„Es hat sichherausgestellt, dass Sie die weiteren Keyword-Vorschläge bei der Eingabe eines Begriffs auf Google-Suche abschreiben sollten, wenn Sie diese in IhrAdWords-Konto einfügen möchten. Denn diese Vorschläge sind dynamisch generiert und können nicht kopiert werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.“

Zuviel des Dankes. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. 🙁

Ralph Lehmann – IT-Service

Joachim Herrmann (CSU), die Tötungstrainingssoftware oder der 1. April im Superwahljahr 2009

Der 1. April ist Geschichte, das Superwahljahr dagegen nicht. So gesehen hat der bajovarische Innenminister wahrscheinlich voll ins Schwarze getroffen, als er die so genannten Killerspiele auf eine Stufe mit Drogen oder Kinderpornografie stellte. Und darüber hinaus von wissenschaftlich klar erwiesenen Zusammenhängen zwischen Gewaltbereitschaft und „derartigen Spielen“ sprach.

Nachzulesen sind diese unerträglichen Äußerungen unter anderem auf Heise, passende und unpassende Kommentare sowie ergänzende Links (auch Verweise genannt) gibt’s reichlich.

Ralph Lehmann * IT-Service

TeamViewer im Unternehmensnetzwerk – Probleme mit Richtlinien für Softwareeinschränkung

Vor einigen Tagen habe ich mir mal wieder einige der derzeit verfügbaren Programme für die Unterstützung von Kunden via Internet (oder auch Remote Support genannt) angesehen. Und ich habe mich beinahe schon entschlossen, eine dieser Lösungen zu erwerben: TeamViewer Bevor ich jedoch die knapp 500 Euro (netto) für diese Software ausgebe, sind natürlich diverse Tests fällig, und einen davon habe ich heute durchgeführt.

Konkret getestet habe ich:

  1. wie gut sich das so genannte Quick Support Modul, welches von den Kunden eines IT-Dienstleisters kostenlos verwendet werden darf, in dessen Unternehmensnetzwerk verteilen lässt,
  2. wie gut ein durchschnittlich geübter Benutzer mit der Bedienung dieses Moduls zurecht kommt und
  3. ob beim Start des Moduls durch den Benutzer Probleme zu erwarten sind.

Hinsichtlich der Punkte 1. und 2. gibt es nicht viel Dramatisches zu sagen: Die Verteilung lässt sich über ein Startscript lösen, da das Modul nicht installiert werden muss und keine Administratorrechte benötigt. Die Bedienung des Moduls selbst ist in wenigen Minuten erklärt. Daumen hoch!

Also alles im grünen Bereich? Nun ja –  fast … 😉

Kommen wir also zum 3. Punkt.

Es gibt in einem Windows-Netzwerk nämlich oft die so genannten „Richtlinien für Softwareeinschränkung“, unter Fachleuten besser bekannt als „Software Restriction Policies“. Über diese werden in Unternehmen gewöhnlich unliebsame Gäste wie Viren, Griechen (besser bekannt als Trojanische Pferde) usw. wirksam und völlig ohne Virenscanner ferngehalten. Diese Richtlinien müssen allerdings für den erfolgreichen Start des Quick Support Moduls angepasst werden, falls das Modul nicht von den bereits konfigurierten Ausnahmen erfasst wird.

Sollte eigentlich kein Problem sein: Modul (beim Systemstart scriptbasiert nach %ALLUSERSPROFILE%\Desktop kopiert)  zur Liste der Ausnahmen hinzufügen. Gut gedacht – reicht aber nicht. Der Benutzer darf das Programm jetzt zwar ausführen, der eigentliche Clientdialog erscheint allerdings nicht auf dem Bildschirm. Es erscheint auch keine Fehlermeldung.

Was nun?

Ein Blick in die Ereignisanzeige offenbart Folgendes: „Der Zugriff auf „C:\Dokumente und Einstellungen\$Benutzername\Desktop\..\temp\TeamViewer\Version4\TeamViewer_.exe“ wurde vom Administrator durch die Standardrichtlinienstufe für Softwareeinschränkungen eingeschränkt.

Na dann, alles klar! Die Anwendung wird nicht etwa direkt ausgeführt, viel mehr wird das eigentliche Programm entpackt und dieses nachfolgend gestartet.

Eine zweite Ausnahme muss deshab passend formuliert werden. (BTW: Hätte auch in der Dokumentation zum Modul stehen können. Dem ist allerdings leider nicht so. 🙁 )

Nach Konfiguration der Ausnahme im GPO und Ausführung von „gpupdate“ auf dem Client sollte nun aber alles funktionieren, oder? Leider nicht wirklich. Es gibt noch immer keine Fehlermeldung, aber das auch von ungeübten Kunden problemlos bedienbare Quick Service Modul startet noch immer nicht.

Was nun? Das kann doch nicht wahr sein!

Ein weiterer Blick in die Ereignisanzeige offenbart auf den ersten Blick, dass nach wie vor die gleiche ausführbare Datei wie vor der Korrektur das Problem verursacht. Wirklich? Eigentlich kann das nicht sein. Eine passende Ausnahme wurde doch konfiguriert!

Die Lösung (Ich nehme einfach mal Ostern vorweg, also erst suchen, dann weiter lesen … 😉 ) – liefert ein erneuter Aufruf der Ereignisanzeige.

Hier steht: „Der Zugriff auf „C:\Dokumente und Einstellungen\$Benutzername\Desktop\..\temp\TeamViewer\Version4\TeamViewer.exe“ wurde vom Administrator durch die Standardrichtlinienstufe für Softwareeinschränkungen eingeschränkt.“

Kennen wir schon, aber was ist das Problem? Frohe Ostern!

Falls Sie keine Lust auf die Suche nach raffiniert verstecken Ostereiern haben sollten – schreiben Sie mir ein Mail. Oder – noch besser – schreiben Sie ein Mail an die TeamViewer GmbH, dass die Dokumentation zum Programm dringend sachdienlicher Hinweise bedarf.

Ralph Lehmann * IT-Service

P.S.: Heute ist zwar der 01.04.2009, aber damit wirklich niemand auf den Gedanken kommt, ich wolle ihn „in den April schicken“, habe ich das Posting auf den 02.04. vordatiert.