454.000 Treffer können nicht lügen – oder doch?

Fragt man Google nach folgendem Fragment „Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998“, stößt man auf eine Liste von ca. 454.000 Seiten, die folgenden Text als so genannten Disclaimer enthalten:

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass der Herausgeber einer Webseite durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten haben kann. Dies könne dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer gesamten Website inkl. aller Unterseiten.

Erstaunlich. Zum einen ist dieses Urteil nie rechtskräftig geworden, zum anderen hat das Gericht in seinem Urteil gerade festgestellt, dass man sich durch die Anbringung eines solchen Disclaimers eben NICHT aus der Haftung herauswinden kann.

Manche Gerüchte sind halt nicht auszurotten.

Ralph Lehmann * IT-Service

Selbstzensur

Heute hatte ich ein Date mit einem Menschen, der sich wie ich ebenfalls für das Schachspiel interessiert. Wir verabredeten uns, einige Partien über die Plattform remoteschach.de zu spielen.

Dummerweise hat mein Mitspieler bei remoteschach einen Benutzernamen gewählt, der einigen Zeitgenossen nicht wirklich schmeckt: „Taliban“. Der Betreiber von remoteschach hat deshalb einfach so und ohne Vorwarnung das Konto des Taliban gelöscht und die laufenden Spiele gleich dazu. Eine Benachrichtigung an mich oder an den Taliban gab es leider nicht.

Hauptsache, nicht anecken. Hauptsche, nicht unangenehm auffallen …

Ralph Lehmann * IT-Service