Thomas Jurk und das Grundgesetz

Bald ist in Sachsen Landtagswahl, ich habe mich deshalb genötigt gesehen, dem Spitzenkanditaten der SPD (schließlich war ich bisher Stammwähler dieser Partei!) auf abgeordnetenwatch.de folgende Frage zu stellen:

Sehr geehrter Herr Jurk,

in einen Chatprotokoll auf www.freiepresse.de habe ich folgende Frage eines Teilnehmers und Ihre darauf folgende Antwort entdeckt:

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(Gast208) Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!

Thomas Jurk: Hallo lieber „Pirat“. Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.
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Sie haben somit dargelegt, dass bei der Bekämpfung von Straftaten (wie etwa der Kinderpornografie) das Grundgesetz Ihrer Ansicht nach verletzt werden darf, wenn die zu verfolgende Straftat eine gewisse Schwere erreicht.

Ich gehe davon aus, dass ich Sie in dieser Sache richtig verstanden habe, weil sowohl die Frage als auch die von Ihnen geäußerte Antwort eigentlich keine Zweifel zulassen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie einen Verstoß gegen dass Grundgesetz auch dann hinnehmen würden, wenn zwar eine andere Straftat zu verhindern oder zu verfolgen wäre, deren potentielles Strafmaß aber mindestens ebenso hoch oder höher wäre? Also z.B. schwere Steuerhinterziehung, bandenmäßiger Betrug, Mord, Todschlag etc.?

Oder habe ich Sie falsch verstanden, weil Sie einen Verstoß gegen das Grundgesetz nur im Falle der Verfolgung von Kinderpornografie in Kauf nehmen würden?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort!

Ralph Lehmann

Wenn Sie diese Äußerungen lesen, befällt Sie vielleicht auch ein gewisses Unbehagen. Aber vielleicht irren wir uns alle, und der Herr Jurk ist genauso ein lupenreiner Demokrat wie dieser ehemalige russische Präsident!!

Finden Sie es heraus! Stellen Sie Thomas Jurk auf abgeordnetenwatch.de Fragen zu seinen das Grundgesetz relativierenden Äußerungen.

Bitte möglichst zahlreich. 😉 Vielen Dank!

Ralph Lehmann – IT-Service

P.S.: Super Postings dazu gibt’s bei Heise, z.B. das hier … nein, lustig ist das nicht.