Sind Sie Inhaber einer Wortmarke? Kennen Sie das Problem, sich ständig gegen die unerlaubte, teils missbrächliche Verwendung Ihrer Marke wehren zu müssen?
Oder …
Sind Sie ein Dienstleister, der z.B. Unterstützung bei der Benutzung einer Ware anbietet, die nur durch Nennung einer Wortmarke eindeutig benannt werden kann?
Oder …
Sind Sie Benutzer eines Produkts einer bestimmten Marke, Sie suchen Hilfe beim Gebrauch dieses Produkts, können aber bei der Eingabe des Produktnamens in den Suchschlitz Ihrer bevorzugten Suchmaschine keine passenden Angebote finden?
Oder …
Sind Sie Betreiber einer Suchmaschine und schalten wegen rechtlicher Bedenken keine Anzeigen für Werbetreibende, die z.B. Unterstützung für ein Produkt anbieten, dass durch eine Wortmarke geschützt ist?
Meine Meinung dazu: Ich bin derzeit Mitglied in drei von vier der o.g. Gruppen. Und meine Bewertung der gegenwärtigen Situation fällt aus Sicht jeder diese drei Gruppen negativ aus.
Da ich der vierten Gruppe, nämlich den Betreibern von Suchmaschinen, nicht angehöre, äußere ich was diese betrifft nur eine Vermutung: Es kann nicht wirklich im Interesse eines solchen Betreibers sein, mehr und mehr Suchbegriffe für die Verwendung in Anzeigen zu sperren. Es sei denn, man definierte das vorrangige Ziel eines solchen Betreibers darin, sich vor kostspieligen Abmahnungen oder Klagen zu schützen.
Davon kann man allerdings nicht leben …