Das Zensur-Infrastruktur Errichtungsgesetz ist da

Am Donnerstag hat die große Koalition das Zensur-Infrastruktur Errichtungsgesetz (ZenInfrErrG) wie erwartet in dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag gepresst. Das allein ist aber sicher nicht der Rede wert, obwohl derzeit natürlich massenhaft darüber geredet, geschrieben und gebloggt wird.

Bemerkenswert ist vielmehr das professionelle Timing, welches es CDU/CSU und SPD ermöglicht, die Verabschiedung dieses Machwerks im Wahlkampf zu nutzen (Braver Bürger, siehst Du, wir tun endlich was!1elf).

Perfekte Munition, bis das Bundesverfassungsgericht überhaupt eine Chance hat, sich mit dem Gesetz zu befassen und es schließlich in die Tonne zu treten. Denn genau so wird es kommen, irgendwann im nächsten Jahr. Dann allerdings ist die Wahl schon lange Geschichte.

Respekt.

Ralph Lehmann * IT-Service

Suchmaschinen Marketing – Markenrechtsprobleme bei allen Beteiligten

Sind Sie Inhaber einer Wortmarke? Kennen Sie das Problem, sich ständig gegen die unerlaubte, teils missbrächliche Verwendung Ihrer Marke wehren zu müssen?
Oder …
Sind Sie ein Dienstleister, der z.B. Unterstützung bei der Benutzung einer Ware anbietet, die nur durch Nennung einer Wortmarke eindeutig benannt werden kann?
Oder …
Sind Sie Benutzer eines Produkts einer bestimmten Marke, Sie suchen Hilfe beim Gebrauch dieses Produkts, können aber bei der Eingabe des Produktnamens in den Suchschlitz Ihrer bevorzugten Suchmaschine keine passenden Angebote finden?
Oder …
Sind Sie Betreiber einer Suchmaschine und schalten wegen rechtlicher Bedenken keine Anzeigen für Werbetreibende, die z.B. Unterstützung für ein Produkt anbieten, dass durch eine Wortmarke geschützt ist?

Meine Meinung dazu: Ich bin derzeit Mitglied in drei von vier der o.g. Gruppen. Und meine Bewertung der gegenwärtigen Situation fällt aus Sicht jeder diese drei Gruppen negativ aus.

Da ich der vierten Gruppe, nämlich den Betreibern von Suchmaschinen, nicht angehöre, äußere ich was diese betrifft nur eine Vermutung: Es kann nicht wirklich im Interesse eines solchen Betreibers sein, mehr und mehr Suchbegriffe für die Verwendung in Anzeigen zu sperren.  Es sei denn, man definierte das vorrangige Ziel eines solchen Betreibers darin, sich vor kostspieligen Abmahnungen oder Klagen zu schützen.

Davon kann man allerdings nicht leben …

Ralph Lehmann * IT-Service

Wie man mit einer billigen Kampagne politische Ziele erreichen kann …

… zeigt uns eindrucksvoll die Bundesfamilienministerin. Ihre sinnlosen Pläne zur Beseitigung Verdeckung von schwerem Missbrauch an Kindern werden zwar aller Voraussicht nach scheitern. Das hinter diesen Plänen steckende Ziel wurde gleichwohl erreicht.

Sollten Sie jetzt nach Quellen oder Belegen fragen – aber gerne!

Heise Online berichtet heute über Widerstände im Bundesrat gegen die Pläne der Ministerin. Sollte der Herr(tm) tatsächlich etwas Hirn vom Himmel geworfen haben? Wie auch immer, mein arg strapaziertes Verhältnis zum Prinzip des Förderalismus hat sich jedenfalls wieder etwas entspannt. 😉

Aber:

Gleichzeitig berichtet Spiegel Online, dass Frau UvdL den Herrn Steinmeier soeben im Politiker-Beliebtheits-Ranking überholt hat.

Was lernen wir daraus? Eine Kampagne muss nicht zielführend sein, ein geplantes Gesetz nicht verfassungskonform, das Vorhaben muss letztlich auch nicht umgesetzt werden. Es reicht vielmehr, mit einem hochgradig emotional besetztem Thema massiv über den Stammtischen dieser Republik präsent zu sein.

Ralph Lehmann * IT-Service